Unternehmen, die in der EU grenzüberschreitend tätig sind, sehen sich in steuerlicher Hinsicht mit einem hohen Befolgungs- und Kostenaufwand konfrontiert. Lieferungen in andere Mitgliedstaaten sind häufig mit lokalen Registrierungs- und Meldepflichten verbunden. Der derzeitige Rechtsrahmen ist aufwändig und kostenintensiv und wird den Anforderungen des digitalen Zeitalters nicht gerecht. Dies soll sich nun ändern.

Im Rahmen der ViDA-Initiative hat die Kommission Ende 2022 einen Entwurf zur Anpassung des Mehrwertsteuerrechts vorgelegt, der die Unternehmen unter anderem von Registrierungs- und Meldepflichten entlasten soll.

Das ViDA-Paket beinhaltet 3 Aspekte:

  • Einheitliche EU-Mehrwertsteuerregistrierung
  • E-Invoicing & Digitale Meldepflichten
  • Mehrwertsteuerliche Behandlung der Plattformwirtschaft[1]
[1] Dieser Aspekt wird nachfolgend nicht näher betrachtet, da er nur bestimmte Dienstleistungen betrifft, die über eine elektronische Schnittstelle erbracht werden (Vermietung von Unterkünften (kurzfristig) und Personenbeförderungen).

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