BMF, 23.11.2017, IV C 5 - S 2361/08/10001 - 16
2 Anlagen
Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung am 22.11.2017 beschlossenen Absenkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 % durch die Beitragssatzverordnung 2018 werden hiermit im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder
- der geänderte Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2018 – Anlage 1 – sowie
- der geänderte Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2018 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) – Anlage 2 –
bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG). Die Bekanntmachung vom 10.11.2017 (BStBl 2017 I S. 1466) wird gleichzeitig aufgehoben.
Die Programmablaufpläne berücksichtigen die ab 2018 geltenden Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.000 Euro), der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.714 Euro bzw. 7.428 Euro). Im Übrigen wird auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines” hingewiesen.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Anlage 1
172159A
Anlage 2
172159B
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2017, 1548
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