Rn. 243

Stand: EL 150 – ET: 04/2021

§ 33 Abs 2a EStG:

Neu eingeführt wurde eine sog behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale für Fahrten, die durch eine Behinderung veranlasst sind.

  • Diese beträgt 900 EUR jährlich für geh- und stehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder einem Grad von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G", und
  • für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "aG", Blinde oder behinderte Menschen mit dem Merkzeichen "Bl", mit dem Merkzeichen "TBl" oder mit dem Merkzeichen "H" 4 500 EUR.

Über die Fahrtkostenpauschale hinaus sind keine weiteren behinderungsbedingten Fahrtkosten als ag Belastung steuermindernd berücksichtigungsfähig.

§ 33b Abs 2 EStG:

Der Behinderten-Pauschbetrag in der Höhe gemäß § 33b Abs 3 EStG wird schon ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 (bisher mindestens 25) gewährt. Die bisherigen weiteren Voraussetzungen für Menschen, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50 festgestellt ist (sog Minderbehinderte) entfallen, das Verfahren wird also insoweit vereinfacht.

§ 33b Abs 3 EStG:

Damit der Pauschbetrag seine Vereinfachungsfunktion auch weiterhin erfüllen kann, werden die Behinderten-Pauschbeträge verdoppelt, sodass zB bei einem Grad der Behinderung von 100 ein Pauschbetrag von 2 840 EUR statt bisher 1 420 EUR beansprucht werden kann. Die Pauschale für Hilflose und Blinde wird in S 3 von 3 700 EUR auf 7 400 EUR verdoppelt.

§ 33b Abs 6 EStG:

Betrifft Änderungen beim Pflegepauschbetrag. Danach ist/wird

  • die Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrags auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums "hilflos" bei der zu pflegenden Person möglich,
  • der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 von 924 EUR auf 1 800 EUR erhöht und
  • neu ein Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 von 600 EUR und 3 von 1 100 EUR eingeführt.

Voraussetzung für die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags ist neben der häuslichen Pflege, dass der pflegende StPfl für seine Pflege keine Einnahmen erhält.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge