Rn. 171

Stand: EL 72 – ET: 11/2006

Das HaushaltsbegleitG 2006 beinhaltet hinsichtlich der ESt die folgenden steuerlichen Neuregelungen:

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§ 3b EStG:

Die Steuerfreiheit der Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt unverändert erhalten, Sozialversicherungspflicht besteht nun jedoch bereits ab EUR 25 Stundenlohn. Damit weicht das Sozialversicherungsrecht vom Steuerrecht ab. Die Regelung tritt zum 01.07.2006 in Kraft.

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§ 40a Abs 2 EStG:

Bei Mini-Jobs im gewerblichen Bereich wird der pauschale Beitragssatz für geringfügig Beschäftigte von 25 % auf 30 % erhöht und setzt sich zusammen aus 15 % für die Rentenversicherung, 13 % für die Krankenversicherung und einem Steueranteil von 2 %. Die Regelung tritt zum 01.07.2006 in Kraft.

Für den Haushaltsbereich bleiben die Regelungen unverändert.

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