Rn. 20
Stand: EL 149 – ET: 02/2021
Amtlich bestimmte Vordrucke sind derzeit für folgende Bereiche des Zulageverfahrens vorgesehen:
- Zulageantrag nach § 89 EStG (BMF v 22.10.2019, BStBl I 2019, 1015)
- Steueranmeldung nach § 90 Abs 3 EStG über den Einbehalt der zurückgeforderten Steuervorteile
- Bescheinigung über den Stand des Altersvorsorgevertrages nach § 92 EStG
- Anzeige einer schädlichen Verwendung des geförderten Altersvorsorgevermögens nach § 94 EStG.
Rn. 21
Stand: EL 149 – ET: 02/2021
Alle diese amtlich bestimmten Vordrucke liegen vor und werden regelmäßig überarbeitet und veröffentlicht, so dass sie für alle Verfahrensbeteiligten zur Verfügung stehen. Die Anbieter der Altersvorsorgeprodukte haben die Möglichkeit, die Informationen aus einem geschützten Bereich des Internetauftritts der zentralen Stelle zu entnehmen.
Allen Verfahrensbeteiligten stehen die Informationen, die das BZSt als Fachaufsicht über die zentrale Stelle in seinem Internetauftritt unter www.bzst.de bereit hält, zum Download zur Verfügung.
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