Rn. 20

Stand: EL 161 – ET: 11/2022

In den Fällen des in § 10a Abs 1 S 1 Nr 5 EStG genannten Personenkreises richtet sich die Verantwortlichkeit für die Datenübermittlung an die Stelle, die zuständig wäre, würde der betroffene StPfl Besoldung, Amtsbezüge, Versorgung oder Arbeitsentgelt beziehen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge