Rn. 21

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Dass der Erwerber eines Mitunternehmeranteils keinen IAB beanspruchen kann, wohl aber der Einzelunternehmer, verstößt nach Ansicht des FG Münster 4 K 1018/19, BB 2021, 1328, Rev, Az des BFH IV R 11/21, mit Anm Park, BB 2021, 1330) zu Recht nicht gegen Art 3 Abs 1 GG, da der Einzelunternehmer anders als Gesellschafter einer PersGes nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit "auf mehrere Schultern" verteilen kann.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge