Rn. 177

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Mit der Rückgängigmachung beanspruchter IAB befassen sich 2 Abs des § 7g EStG:

 
Gründe für die Rückgängigmachung Rechtsgrundlage dazu in § 7g EStG S dazu Rn
Nicht- oder nicht rechtzeitige Investition Abs 3 s Rn 178–194
Verstoß gegen die Verbleibensfristen, und/oder den Nutzungsumfang und/oder den Nutzungsort Abs 4 s Rn 195–207

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