Rn. 115

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

§ 7b Abs 4 Nr 1 EStG sieht die Rückgängigmachung der Sonderabschreibung vor, wenn der StPfl die begünstigte Wohnung nicht 10 Jahre entgeltlich zu Wohnzwecken überlässt.

 

Rn. 116

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Dazu folgende Übersicht für die Verweise:

 
Berechnung der 10-Jahresfrist S Rn 100
Entgeltliche Überlassung S Rn 99
Wohnzwecke S Rn 97
Eigentümerwechsel beim Objekt S Rn 104
 

Rn. 117

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Der StPfl hat dabei jährlich die Einhaltung dieser 10-Jahres-Frist in "geeigneter" Weise nachzuweisen bzw die vorzeitige Nichteinhaltung anzuzeigen (BMF v 07.07.2020, BStBl I 2020, 623 Tz 75).

Wie das FA diese Frage insb in Auslandsfällen (zum territorialen Anwendungsbereich der Vorschrift s Rn 56) überprüfen will, bleibt im Unklaren.

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