Rn. 140

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

KrankenhauspflegeG

Fördermittel iSd § 10 Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (v 29.06.1972, BStBl I 1972, 1009) sind als öffentliche Investitionszuschüsse anzusehen, das oa Wahlrecht nach R 6.5 Abs 2 EStR 2005 (jetzt: R 6.5 Abs 2 EStR 2012) ist rechtmäßig (BFH BStBl II 1996, 28 – I. Senat; aA und überholt noch BFH BStBl II 1989, 189 – IV. Senat; offen gelassen von BFH BStBl II 1997, 390 – VIII. Senat).

Landesförderungsprogramm Berlin

Vorauszahlungsmittel nach diesem Programm mindern die AfA-Bemessungsgrundlage nicht bereits zur Zeit des Zuflusses, da hier im Streitjahr noch nicht klar war, ob der Zuschuss nicht zurückgefordert wird. Sobald der Zuschuss endgültig nicht zurückbezahlt werden muss, wirkt diese Entscheidung auf den Zeitpunkt des Mittelzuflusses zurück (§ 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, rückwirkendes Ereignis), dh, die endgültig belassenen Mittel sind als nachträglich gewährter Zuschuss zu behandeln (BFH BStBl II 1995, 380).

Landesmodernisierungsprogramm Berlin

Zuschüsse nach diesem Programm mindern die AK/HK (BFHE 161, 120), dh, es wird offenbar das Wahlrecht abgelehnt.

SchwerbehindertenG

Das Wahlrecht (s Rn 135) besteht auch für einen Zuschuss, um Werkzeuge für einen schwerbehinderten ArbN anzuschaffen (BFH BStBl II 1992, 488).

StädtebauförderungsG

  • Zuschüsse einer Gemeinde nach § 43 Abs 3 S 2 StBauFG für die Durchführung bestimmter Maßnahmen zur Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes unabhängig von der Nutzung desselben mindern die HK und sind nicht als Einnahmen aus VuV zu erfassen (BFH BStBl II 1992, 999; R 21.5 Abs 1 S 2 EStR 2012),
  • öffentliche Zuschüsse zur Liquiditätsstärkung, zB nach § 44 StbauFG für (allg) Investitionskosten aufgrund der Umsiedlung eines Gewerbebetriebes sind stets als BE zu erfassen (BFH BStBl II 1988, 324), dh, das Wahlrecht kann nicht ausgeübt werden.

Zur Behandlung der Mittel des "Dritten Förderwegs" im Wohnungsbau (Kürzung der AfA-Bemessungsgrundlage) s OFD Mchn v 15.02.1995, FR 1995, 352.

Tiefgarage

Der Zuschuss einer Gemeinde zum Bau einer Tiefgarage gehört jedenfalls dann zu den HK des Gebäudes und ist keine Einnahme im Zuflussjahr (hier: VuV-Einkünfte), wenn eine Mietpreisbindung und die Nutzung durch bestimmte Personen nicht vereinbart werden (BFH BStBl II 1995, 702).

Versicherungsentschädigung

Die Entschädigung des Feuerversicherers ist kein Zuschuss, der die (Wieder-)HK mindert (BFH BStBl II 1994, 12; Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 107, 40. Aufl 2021).

VuV

hierzu s "StädtebauförderungsG"; s "Tiefgarage".

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