Rn. 313
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Das steuerliche Wahlrecht zwischen § 7 Abs 4 u 5 EStG (s Rn 2a, 2b) konnte der StPfl nur im Jahr der Anschaffung/Herstellung ausüben. Dieses Wahlrecht ist allerdings inzwischen durch Zeitablauf obsolet geworden, weil eine degressive Gebäude-AfA nur noch in den in § 7 Abs 5 S 1 EStG genannten Zeiträumen möglich war, insb war bei Wohngebäuden eine Anschaffung vor dem 01.01.2006 nötig (§ 7 Abs 5 S 1 Nr 3c EStG).
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