Rn. 446

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Der StPfl musste für § 7 Abs 5 EStG das Gebäude bzw den Gebäudeteil

  • hergestellt (Herstellungsfall) oder
  • bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft (Anschaffungsfall)

haben.

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