Rn. 287i
Stand: EL 154 – ET: 11/2021
Wie schon § 7 Abs 2 EStG bei Anschaffung 2009/2010 ist die degressive AfA doppelt ("und") begrenzt:
- Sie darf maximal das 2,5 fache der linearen AfA betragen
- und zugleich nicht 25 % (pa) übersteigen.
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