Rn. 49

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Verdienstsicherungen gleichen Altersteilzeitleistungen. Sie werden älteren ArbN gezahlt, wenn sie bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr die volle Stundenleistung erbringen. Der BFH (BFH vom 16.12.1987, BStBl II 1988, 338) hat die Bildung einer Rückstellung mit steuerlicher Wirkung für den Unterschied zwischen dem Entgelt für die tatsächlich erbrachte Stundenleistung und dem weiter zu zahlenden höheren Verdienst nicht anerkannt.

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