Rn. 172
Stand: EL 165 – ET: 06/2023
Vermittlungsleistungen fallen weder unter Art 17 OECD-MA noch unter Art 12 OECD-MA. Hinsichtlich Art 17 Abs 2 OECD-MA fehlt es bei der bloßen Verschaffung zur Verpflichtung eines Sportlers an dem unmittelbaren Bezug zu einer sportlichen Tätigkeit (vgl Link/Hagena in H/H/R, § 49 EStG Rz 637b, August 2019). Entgegen Art 12 OECD-MA wird bei einer Spielerleihe oder einem Spielertransfer auf das Recht zur "Nutzung" des Spielers verzichtet, dieses Nutzungsrecht jedoch nicht – wie bei einer Lizenz üblich – einem anderen übertragen (vgl Link/Hagena in H/H/R, § 49 EStG Rz 637b, August 2019). Die aus der Vermittlungsleistung erzielten Einkünfte unterfallen den Unternehmensgewinnen gemäß Art 7 Abs 1 OECD-MA, so dass bei Fehlen einer inländischen Betriebsstätte ein steuerlicher Zugriff ausgeschlossen ist.
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