Rn. 15

Stand: EL 164 – ET: 04/2023

Als Bestandteil des LSt-Abzugsverfahrens ist der LStJA durch einen ArbG, der einen Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen hat, nur bei ArbN mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) möglich.

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