Rn. 21

Stand: EL 99 – ET: 05/2013

Grundsätzlich unterbleibt die Nachforderung der LSt vom ArbN, wenn die nachzufordernde LSt EUR 10 nicht übersteigt (Kleinbetragsgrenze). Bezieht sich die Nachforderung auf mehrere Kj, so ist für jedes Kj gesondert festzustellen, ob die Kleinbetragsgrenze überschritten wird. Treffen in einem Kj mehrere Nachforderungsgründe zusammen, so gilt die Kleinbetragsgrenze für die insgesamt nachzufordernde LSt, R 41c.3 Abs 5 LStR 2011.

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