Rn. 2

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Die Veräußerungsleibrente wird bei einem StPfl, der den Gewinn durch Bestandsvergleich ermittelt, in der Weise erfasst, dass die einzelnen erworbenen WG mit dem versicherungsmathematischen Rentenbarwert zum Zeitpunkt der Anschaffung aktiviert werden (strittig; s R 6.2 EStR 2012). Die Höhe der AK wird durch spätere Änderungen der Verpflichtung nicht berührt (BFH BStBl II 1973, 51). Die Rentenverpflichtung wird passiviert und jährlich wegen des neu zu berechnenden Rentenbarwertes angepasst. Die Minderung der Schuld führt zu einem Ertrag. Die laufenden Rentenzahlungen sind BA. Die Differenz (Zinsanteil) mindert somit den Gewinn. Der Zinssatz ist mit 5,5 % anzusetzen, wenn kein anderer Zinssatz vereinbart wurde (BFH BFH/NV 2002, 10; vgl R 16 Abs 11 S 10 EStR 2012).

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