Rn. 35
Stand: EL 130 – ET: 09/2018
Ob gezahlte Zuschläge daher schriftlich o lediglich mündlich vereinbart waren, ist ebenfalls ohne Belang für § 3b EStG (FG Münster EFG 1996, 209 rkr).
Rn. 36
Stand: EL 130 – ET: 09/2018
vorläufig frei
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