Rn. 35

Stand: EL 130 – ET: 09/2018

Ob gezahlte Zuschläge daher schriftlich o lediglich mündlich vereinbart waren, ist ebenfalls ohne Belang für § 3b EStG (FG Münster EFG 1996, 209 rkr).

 

Rn. 36

Stand: EL 130 – ET: 09/2018

vorläufig frei

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