Rn. 184

Stand: EL 157 – ET: 04/2022

Bei einer KGaA führt nur der auf die persönlich haftenden Gesellschafter entfallende Teil des GewSt-Messbetrages zu einer Steuerermäßigung (BMF v 03.11.2016, BStBl I 2016, 1187 Tz 27). Dieser ist deshalb nach dem Gewinnverteilungsschlüssel von dem für die KGaA festgesetzten GewSt-Messbetrag abzuspalten und auf die Komplementäre zu verteilen.

 

Rn. 185

Stand: EL 157 – ET: 04/2022

Das Anknüpfen an den allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel führt im Regelfall bei den persönlich haftenden Gesellschaftern einer KGaA zu dem Ergebnis, dass bei ihnen eine Anrechnung nach § 35 EStG entfällt, weil die persönlich haftenden Gesellschafter idR nur eine gewinnunabhängige Tätigkeitsvergütung erhalten (ebenso Wendt, FR 2000, 1173, 1180).

Sondervergütungen sind bei der Ermittlung des Aufteilungsschlüssels nicht zu berücksichtigen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge