Umzugskosten sind unabhängig von der Art der Wohnungskündigung durch den Mieter o Vermieter idR nicht außergewöhnlich (BFH BStBl II 1975, 482; 1978, 526; BFH/NV 2009, 149; H 33.1 – 33.4 EStH 2018 "Umzug").
Ausführlich s Wohnungskosten Rn 5f.
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