Rn. 24

Stand: EL 158 – ET: 06/2022

§ 33 EStG stellt eine Ausnahme zu dem in § 12 EStG normierten Prinzip dar, Aufwendungen für die Lebensführung weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen (s Rn 1).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge