Rn. 12

Stand: EL 163 – ET: 02/2023

Begünstigt sind grundsätzlich alle beschränkt wie unbeschränkt StPfl mit Einkünften aus LuF iSd § 13 EStG (s Rn 6). Der Tarifermäßigung unterliegen indes nicht alle, sondern nur bestimmte Einkünfte aus LuF (s Rn 7, 8 und 40ff).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge