Rn. 8a

Stand: EL 150 – ET: 04/2021

§ 32b EStG kennt grds den Progressionsvorbehalt in zwei Formen:

 
Bezeichnung Wirkungsweise Behandlung
Positiver Progressionsvorbehalt Steuersatzerhöhend Rn 9
Negativer Progressionsvorbehalt Steuersatzmindernd Rn 10–14

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge