Rn. 63
Stand: EL 150 – ET: 04/2021
BVerfG BB 1995, 1624 verneint einen Verstoß gegen Art 6 GG in Bezug auf Ehegatten, da zB durch die Einbeziehung des Arbeitslosengeldes in den Progressionsvorbehalt keine höhere Steuer als bei einer getrennten Veranlagung anfalle, da die Splittingtabelle den Nachteil des Progressionsvorbehalts aufwiege.
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