Rn. 394b
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Den Bezügen aus öffentlichen Mitteln wegen Hilfsbedürftigkeit (§ 3 Nr 11 S 1 EStG) stellt § 3 Nr 11 S 4 EStG gleich:
Gegenstand der Gleichstellung | Rechtsgrundlage |
---|---|
Beitragsermäßigungen eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht beanspruchte Beihilfeleistungen | § 3 Nr 11 S 4 EStG Fall 1 |
Prämienrückzahlungen eines Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung für nicht beanspruchte Beihilfeleistungen | § 3 Nr 11 S 4 EStG Fall 2 |
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