Rn. 1770p

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Wird der geldwerte Vorteil durch die sog Fahrtenbuchmethode ermittelt (s R 8.1 Abs 9 Nr 2 LStR 2023), würde dieser Vorteil stpfl Arbeitslohn sein, wenn nicht § 3 Nr 46 EStG nF Fall 2 diesen Fall erfassen würde (diese Lücke wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gesehen, und auf Vorschlag des Finanzausschusses wurde dies noch eingefügt, s BT-Drucks 18/9688, 8).

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