Rn. 379
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
§ 3 Nr 11 S 1 EStG betrifft folgende Gründe für die Bewilligung der Bezüge
- wegen Hilfsbedürftigkeit
- als Beihilfe zum Zweck, die Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern.
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