Rn. 2159

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Im Umkehrschluss dazu (s Rn 2159) sind zB Aufwendungen für eine Unfallversicherung nicht nach § 3 Nr 62 S 2 EStG begünstigt. Allerdings können diese Aufwendungen unter den Voraussetzungen des § 40b Abs 3 EStG pauschaliert (mit 20 %) versteuert werden.

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