Rn. 374b

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

BFH BFH/NV 2005, 22 verneint daher die Steuerfreiheit von Krankheitsbeihilfen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Vereins, wenn diese Beihilfen für andere Zwecke bestimmt sind oder nicht haushaltsrechtlicher Kontrolle unterliegen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge