Rn. 2462

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

§ 3 Nr 68 EStG stellt sämtliche Hilfen nach dem AntiDHG betragsmäßig unbegrenzt steuerfrei, dh

 
Beschreibung der Hilfe Rechtsgrundlage im AntiDHG
Heil- und Krankenbehandlung § 2 AntiDHG iVm §§ 10–24a BVersorgungsG
finanzielle Hilfe für Berechtigte (Frauen und Kontaktpersonen), als monatliche Renten oder als Einmalzahlung § 3
finanzielle Hilfe für Hinterbliebene § 4
Hilfe bei Wohnsitz im Ausland, Härteausgleich § 5
 

Rn. 2463–2569

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

vorläufig frei

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