Rn. 1195

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Nur soweit die Sammelbeförderung zwischen Wohnung und

für den betrieblichen Einsatz des ArbN notwendig ist, ist sie steuerfrei.

 

Rn. 1195a

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

R 3.32 LStR 2023 (dagegen aber Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 32 EStG Rz 6) zählt zwei Beispielsfälle (also sind auch weitere Fälle denkbar!) auf, in denen diese Notwendigkeit zu bejahen ist:

  • Die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln könnte nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Zeitaufwand durchgeführt werden.
  • Der Arbeitsablauf erfordert eine gleichzeitige Arbeitsaufnahme der beförderten ArbN.

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