Rn. 2599g

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Im Gegensatz zu § 3 Nr 71 EStG aF enthält nF 2 Steuerbefreiungen:

 
Gegenstand der Steuerbefreiung Rechtsgrundlage Kurzbegriff des Zuschusses
Zuschuss für den Erwerb eines KapGes-Anteils § 3 Nr 71 Buchst a EStG nF Erwerbszuschuss
Zuschuss für den Gewinn aus der Veräußerung eines KapGes-Anteils § 3 Nr 71 Buchst b EStG nF EXIT-Zuschuss
 

Rn. 2599h

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Beide Steuerbefreiungen in § 3 Nr 71 EStG sind entsprechend der Subventionsrichtlinie (s Rn 2597c) ausgestaltet (Gragert, NWB 31/2017, 2326).

 

Rn. 2599i

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

§ 3 Nr 71 Buchst a EStG nF ist dabei nur eine "Aktualisierung" von 2 Zahlen in § 3 Nr 71 EStG aF, während § 3 Nr 71 Buchst b EStG einen neuen Tatbestand enthält.

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