Rn. 2
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Der
- 1. Unterabschnitt des 2. Teils regelt die sachlichen Voraussetzungen für die Besteuerung. § 2 EStG enthält Begrifflichkeiten, § 2a EStG befasst sich mit negativen ausländischen Einkünften.
- 2. Unterabschnitt des 2. Teils befasst sich mit steuerfreien Einnahmen und enthält die §§ 3–3c EStG. Die Überschrift ist jedoch unvollständig: Zum einen enthält der 2. Unterabschnitt keine vollständige Aufzählung aller Steuerbefreiungen, zum anderen befasst sich § 3c EStG nicht mit steuerfreien Einnahmen bzw dem Teil-/Halbeinkünfteverfahren bzw nach § 3 Nr 70 EStG, sondern mit den damit unmittelbar wirtschaftlich zusammenhängenden BA oder WK.
- 3. Unterabschnitt befasst sich mit der einen Variante der Einkunftsermittlung (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG), dem Gewinn,
- 4. Unterabschnitt mit der zweiten Variante (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG), dem Überschuss der Einnahmen über die WK.
Rn. 2a
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Auf eine Darstellung weiterer Unterabschnitte wird verzichtet, sie ist zum Verständnis des § 3 EStG entbehrlich. Die vorherigen Ausführungen zeigen, dass der Gesetzgeber im Grundsatz zunächst negativ (§§ 3–3c EStG) und erst danach positiv (§§ 4–24b EStG) das Einkommen bestimmt.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen