Rn. 7
Stand: EL 171 – ET: 02/2024
Zur Vorschaltfunktion des § 24 EStG für § 34 EStG s Rn 3. Die Rspr des BFH folgert aus dem Zusammenhang mit § 34 EStG häufig eine einschränkende Auslegung von Tatbestandsmerkmalen des § 24 EStG. Dabei wird in systematischer Hinsicht nicht immer sauber genug zwischen den Vorschriften getrennt (s Rn 32).
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