Rn. 6

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

Das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG findet auch auf die Einkünfte iSv § 24 EStG Anwendung. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich (§ 4 Abs 1, § 5 EStG) bleiben allerdings unberührt (§ 11 Abs 1 S 5, § 11 Abs 2 S 6 EStG), so dass ein solcher – soweit vorgeschrieben – für die Einkunftsermittlung vorrangig ist.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge