Rn. 100
Stand: EL 147 – ET: 11/2020
Die nachgelagerte Besteuerung ist unabhängig davon durchzuführen, in welchem Umfang sich die in der Vergangenheit geleisteten Rentenversicherungsbeiträge iRd SA-Abzugs steuerlich ausgewirkt haben (so zutreffend BFH BStBl II 2009, 710 zu ehemaligemäß Freiberufler; ebenso die Gesetzesbegründung in BT-Drucks 15/2563 iVm BT-Drucks 15/2150, 40). Zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit s Rn 129ff.
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