Rn. 55
Stand: EL 157 – ET: 04/2022
Wird eine Wohnung zeitweise als Ferienwohnung und zeitweise mittels Zeitmietverträgen an "Kurzzeitmieter" vermietet, steht dies der Annahme einer vermuteten Einkünfteerzielungsabsicht nicht entgegen (BFH BFH/NV 2019, 390).
Zur Abgenzung von Gewerblichkeit bei Vermietung von Ferienwohnungen unter Einschaltung eines treuhänderischen Vermittlers s BFH v 28.05.2020, IV R 10/18, BFH/NV 2020, 1055 und s § 15 Rn 55 (Bitz).
Rn. 56–60
Stand: EL 157 – ET: 04/2022
vorläufig frei
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