Rn. 1262

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

Wurden Dividendenansprüche nicht verbrieft, liegt eine wirksame Veräußerung eines sonstigen Anspruchs iSd zweiten Alternative des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a EStG vor, wenn der Anspruch Gewinnausschüttung durch eine wirksame Forderungsabtretung auf den Erwerber übertragen wurde.

 

Rn. 1263

Stand: EL 171 – ET: 02/2024

vorläufig frei

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