Rn. 1353

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

In sachlicher Hinsicht wird die Veräußerung von Ansprüchen aus Versicherungsleistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 6 EStG (hinsichtlich Altverträge s Rn 562 ff und hinsichtlich Neuverträge s Rn 576ff) erfasst.

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