Rn. 83

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Bei PersGes muss die Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen auf

 

Rn. 84

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Beides ist idR nicht getrennt zu beurteilen (BFH IX R 50/10, BStBl II 2011, 704), Ausnahme: wenn sich der Gesellschafter zB nur kurzfristig zur Verlustübernahme an einer Gesellschaft beteiligt hat (BFH BStBl II 1987, 707; 1999, 718; 1999, 468; 2000, 676). Diese "doppelte" Einkünfteerzielungsabsicht gilt zB auch

 

Rn. 84a

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Überträgt ein Kommanditist nur wenige Monate nach KG-Gründung seinen Gesellschaftsanteil unentgeltlich auf seine Kinder und lassen die Umstände auf einen Gesamtplan schließen, fehlt es an der Gewinnerzielungsabsicht für diese Zeit; daher ist eine Sofortabschreibung für GWG (§ 6 Abs 2 EStG) bei der Berechnung der Totalprognose zu berücksichtigen (BFH IV B 8/05 nv).

 

Rn. 84b

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Zur Gewinnerzielungsabsicht bei der Betriebsaufspaltung s Rn 123 und s § 15 Rn 300ff (Bitz).

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