Rn. 103a

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Bei Photovoltaikanlagen wird für die Frage der Gewinnerzielungsabsicht ein Prognosezeitraum von 20 Jahren entsprechend der AfA-Tabelle zugrundegelegt, insbesondere dann, wenn auch der abgeschlossene Verwaltervertrag sowie das Darlehen zur Finanzierung der Anlage eine solche Laufzeit haben und der Anspruch auf Einspeisevergütung ebenfalls für 20 Jahre besteht (FG BdW 1 K 841/15, DStRE 2018, 710 rkr). Ferner s Rn 123a "Photovoltaikanlage (kleine)".

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