Rn. 299

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ, bestimmt dessen Höhe das Verlustabzugspotenzial nach § 10d EStG. Beträge, die erst systematisch nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar sind (= Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, s § 2 Abs 4 EStG) wirken sich nicht aus. Bei negativem Gesamtbetrag der Einkünfte "verpuffen" also Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ins Leere. Einzelheiten zu § 10d EStG s Erläut zu § 10d (Gassen/Schwarz) sowie Nolte, NWB F 3, 12 907; Intemann/Nacke, DStR 2004, 1149.

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