Rn. 366b
Stand: EL 159 – ET: 08/2022
Dieser Fall ist nicht in § 2 Abs 7 EStG geregelt, aber mE ist auch hier nur eine Veranlagung durchzuführen (glA Weber-Grellet in Schmidt, § 2 EStG Rz 69, 40. Aufl 2021).
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