Rn. 176b

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

§ 5a EStG ermöglicht es, anstelle der Gewinnermittlung durch BV-Vergleich eine Besteuerung nach der Tonnage vorzunehmen, wenn die dortigen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit s § 5a Rn 5ff (Weiland)), zu weiteren Einzelheiten s Erläut zu § 5a (Weiland). Weiland, s § 5a Rn 4 sieht darin eine "Subventionsvorschrift, die in den Mantel einer Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art, vergleichbar § 13a EStG, gekleidet worden ist".

 

Rn. 176c

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Kurzübersicht über den Inhalt der Vorschrift:

 
§ 5a Abs … EStG Inhalt der Vorschrift
1 Voraussetzung der Tonnagesteuerung
2 Definition des Betreibens von Handelsschiffen im internationalen Verkehr
3 Einzelheiten zum Antrag auf Tonnagebesteuerung
4 Sonderregelung bei Übergang zur Tonnagebesteuerung
4a StPfl iF Mitunternehmerschaften
5 Einzelheiten zur Gewinnermittlung
6 Sonderregelung bei "Ausstieg" aus der Tonnagebesteuerung

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge