Die Finanzverwaltung hat ein BMF-Schreiben zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG (sog. Tonnagesteuer) veröffentlicht.
Gewinnermittlung bei Handelsschiffen
In dem Schreiben wird zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (§ 5a EStG) erläutert:
- Besondere Gewinnermittlung (§ 5a Abs. 1 EStG)
- Handelsschiffe im internationalen Verkehr (§ 5a Abs. 2 EStG)
- Antrag auf besondere Gewinnermittlung (§ 5a Abs. 3 EStG)
- Unterschiedsbetrag
- Gesellschaften nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (§ 5a Abs. 4a EStG)
- Rückwechsel von der Tonnagebesteuerung zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG
- Tarifbegrenzung/Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb
- Unterlagen zur Steuererklärung (§ 60 EStDV)
Weitere Ausführungen betreffen die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sowie Anwendungsregelungen.
BMF, Schreiben v. 10.7.2023, IV C 6 - S 2133-a/20/10001 :003, veröffentlicht am 28.8.2023