Rn. 254

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Die aufgrund einer Anteilsvereinigung (§ 1 Abs 3 GrEStG) resultierende GrESt führt zu sofort abzugsfähigem Aufwand auf Ebene der KapGes (BFH vom 20.04.2011, I R 2/10, BStBl II 2011, 761; FinBeh Ha vom 21.08.2015, S 2171–2014/001–52; Gosch in Kirchhof/Seer, § 17 EStG Rz 106 (22. Aufl)). Folglich handelt es sich hierbei nicht um AK auf Ebene des Gesellschafters. Dieses Ergebnis tritt dadurch ein, dass es sich bei § 1 Abs 3 GrEStG nur um eine fiktive Grundstücksübertragung aufgrund des gesellschaftsrechtlichen Erwerbs der Anteile handelt.

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