Rn. 184
Stand: EL 144 – ET: 07/2020
§ 15 Abs 3a EStG erfasst die Kreierung sofort abziehbarer BA dadurch, dass WG des UV erworben werden. AK bei WG des AV sind dagegen idR nicht sofort abziehbar (Ausnahme etwa GWG, § 6 Abs 2 EStG). Es muss sich somit um WG des UV handeln. Es gilt auch hier die Definition des § 247 Abs 2 HGB entsprechend (s § 7 Rn 239a (Handzik)).
Rn. 185
Stand: EL 144 – ET: 07/2020
Die Gesetzesbegründung (BT-Drucks 18/68, 75) nennt als Bsp für solche WG des UV:
- Gold (daher das Wort "Goldfingermodelle", s Rn 174 und in der Überschrift zu C.),
- Holz.
Zu denken ist aber auch an (Heuermann, DStR 2014, 169):
- Container,
- Kunstgegenstände,
- Melasse,
- andere Edelmetalle.
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