Rn. 170

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Beteiligt sich ein Fonds an anderen Gesellschaften/Gemeinschaften, ist § 15b EStG bereits auch auf der Ebene der Untergesellschaft/des Unterfonds zu prüfen (s Rn 129; glA Beck, DStR 2006, 61) und damit auch dort die Frage der 10 %-Grenze.

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