Rn. 6

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Betroffen sind nach Ansicht des Gesetzgebers (BT-Drucks 16/107, 7) insb

nicht aber Private Equity- und Venture Capital-Fonds, da diese ihren Anlegern konzeptionell keine Verluste zuwiesen.

 

Rn. 7

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Ausführlich zur Frage, welche Fonds betroffen oder nicht betroffen sind, s Rn 131ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge